AGB

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Sanitätsdienste

A.Z. Medicalservice Berlin
Inh. Sebastian Zentner
An d. Hasenfurt 11, 13503 Berlin

 

§1 Geltungsbereich


07.10.2025
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen im Sinne von

 

§310 Absatz 1 BGB, sowie Verbrauchern im Sinne des §13 BGB. Entgegenstehende oder von
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftragsgebers
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Ausgenommen
vom Geltungsbereich ist die Branche Film und Fernsehen.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss


Wir unterbreiten dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Angebot, der von ihm verlangten
Dienstleistungen. Die Angebotsübermittlung erfolgt schriftlich im elektronischen Postverkehr (E
Mail). Verlangt der Auftraggeber ein schriftliches Angebot per Postbrief, so erheben wir eine
Gebühr in Höhe von 2,50 Euro, welche der Auftraggeber an uns zu entrichten hat.
Dem Auftraggeber steht es frei das Angebot anzunehmen. Angebote sind ab dem Tag der
Übermittlung für 15 Tage gültig, jedoch bis maximal 3 Tage vor Dienstleistungsbeginn.
Der Auftraggeber kann das Angebot im Onlineportal annehmen oder ablehnen. Alternativ kann
der Auftraggeber das Angebot durch Unterschrift annehmen und elektronisch per E-Mail an
info@azmedicalservice-berlin.de senden. Erteilt der Auftraggeber uns einen Auftrag, so kommt
ein Vertrag erst mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung von uns an den Auftraggeber, gemäß
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Übermittlung erfolgt im
elektronischen Postversand (E-Mail).

 

§3 Überlassene Unterlagen


Überlassene Unterlagen an den Auftraggeber sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen
Dritten nur mit ausdrücklichem Einverständnis durch uns zugänglich gemacht werden. Hierzu
zählen insbesondere Angebote, Konzepte, Pläne, Namen und Rufnummern von Mitarbeitern etc.
Werden Konzepte und Pläne erstellt, so sind diese nach Auftragsende an uns zurückzugeben.
Kommt gem. §2 kein Auftrag zustande, so dürfen die zur Verfügung gestellte Unterlagen in keiner
Weise anderweitig verwendet werden. Eine Weitergabe, auch nach Auftragsende ist nicht
gestattet. Werden Unterlagen unbefugt an Dritte weitergegeben, so wird eine Vertragsstrafe in
Höhe von 25.000,00 Euro vereinbart, welche der Interessent/ Auftraggeber an uns zu zahlen hat.

 

§4  Preise, Abrechnung und Zahlungen


Die Preise ergeben sich aus den Angeboten auf unserer Webseite www.azmedicalservice
berlin.de und aus unseren an den Auftraggeber individuelle angebotenen Preise, zzgl. der
gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern wir im Bereich Sanitätsdienste nicht davon befreit
sind.
Abweichend hierzu kann es kommen, sollte auf Verlangen des Auftraggebers Mehrleistungen
erbracht werden, als im Angebot und dem damit verbundenen Vertrag vereinbart sind.
Mehrleistungen sind insbesondere Mehrstunden, die erbracht werden. Die Gesamtstunden sind
am Ende eines jeden Veranstaltungstages schriftlich zu dokumentieren und vom Auftraggeber
oder eines beauftragten des Auftraggebers zu unterschreiben.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Abrechnungsmodalitäten:
• Abrechnung je angefangene 15 Minuten für Mitarbeiter*innen im Sanitätsdienst und
Brandschutz nach der Mindestbuchdauer.
• Minutengenaue Abrechnung für Fahrzeuge nach der Mindestbuchdauer.
• Abrechnung je angefangene 15 Minuten für Ärzte/ Notärzte nach der Mindestbuchdauer.
Die Mindestbuchdauer beträgt, 3. volle Zeitstunden
• Mitarbeiter*innen im Sanitätsdienst und Brandschutz 3 Stunden
• Fahrzeuge 3 Stunden
• Ärzte/ Notärzte 3 Stunden
Berechnet wird die tatsächliche Dienstleistungszeit, nach Erreichen der Mindestbuchdauer,
auch abweichend zur Auftragsbestätigung zu Gunsten des Auftraggebers.

 

§ 4.1 Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen

Verfügbare Zahlungsmöglichkeiten

Abhängig von Art, Umfang und Auftragswert der vereinbarten Leistung bieten wir insbesondere folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

  • vollständige Zahlung per Vorkasse,
  • Zahlung auf Rechnung,
  • Teil- oder Anzahlungen in Vorkasse,
  • individuell vereinbarte Zahlungspläne,
  • weitere elektronische Zahlungsmöglichkeiten.

Die jeweils verfügbare Zahlungsart sowie die Zahlungsfristen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart, insbesondere auf Zahlung nach Rechnungserhalt, besteht nicht.

Vorkasse

Bei vereinbarter Vorkasse ist der im Angebot ausgewiesene Betrag unter Angabe der Angebotsnummer auf eines unserer Geschäftskonten zu überweisen. Soweit im Angebot keine abweichende Frist genannt wird, muss die Zahlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Angebotsannahme eingehen.

Die verbindliche Einsatzplanung und Reservierung von Personal, Fahrzeugen und Material erfolgt grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten Vorkasse. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, können wir nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Auftrag zurücktreten.

Teil- und Anzahlungen bei größeren Aufträgen

Bei einem im Angebot ausgewiesenen Gesamtauftragswert ab 10.000 Euro ist grundsätzlich eine angemessene Teil- oder Anzahlung in Vorkasse zu leisten.

Dies gilt unabhängig vom Auftragswert auch bei Großveranstaltungen sowie bei Aufträgen, die eine besonders umfangreiche Vorplanung, eine größere Personaldisposition, die Reservierung von Fahrzeugen oder die Bereitstellung umfangreicher medizinischer und technischer Ausstattung erfordern.

Die Höhe der Anzahlung, die jeweiligen Fälligkeitstermine und die Zahlung des verbleibenden Restbetrags werden transparent im Angebot oder in einem gesonderten Zahlungsplan festgelegt. Die verbindliche Reservierung der vereinbarten Kapazitäten erfolgt erst nach Eingang der jeweils fälligen Teilzahlung.

Zahlung auf Rechnung

Nach Abschluss des Auftrags erhält der Auftraggeber die Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu überweisen, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Die Zahlung auf Rechnung setzt eine entsprechende Vereinbarung und ausreichende Bonität voraus.

Zusätzliche Leistungen und Mehrarbeit

Zusätzliche, mit dem Auftraggeber abgestimmte Leistungen, verlängerte Einsatzzeiten oder sonstige Mehrarbeiten werden gesondert berechnet. Die Differenz kann vor Ort per Kreditkarte oder über einen per SMS beziehungsweise WhatsApp bereitgestellten Zahlungslink beglichen oder nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Bestehende Guthaben werden innerhalb von fünf Kalendertagen erstattet.

Bonitätsprüfung

Wir behalten uns vor, vor Abschluss eines Vertrags oder vor der Freigabe bestimmter Zahlungsarten eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Soweit rechtlich zulässig, kann hierzu eine Auskunft bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei eingeholt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

Bei einem negativen Prüfungsergebnis können wir vor Vertragsschluss die Zahlung auf Rechnung ablehnen oder alternative Zahlungsbedingungen, insbesondere Vorkasse, eine Anzahlung oder einen individuellen Zahlungsplan, anbieten.

Abweichende Zahlungsmöglichkeiten

Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere oder abweichende Zahlungsmöglichkeiten anzubieten und individuell mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.

Postalische Rechnungen

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail übermittelt. Verlangt ein Unternehmer eine postalische Rechnung, kann hierfür eine Bearbeitungspauschale von 2,50 Euro netto erhoben werden. Gegenüber Verbrauchern wird diese Pauschale nicht berechnet.

Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen eine Rechnung sollen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang unter Angabe der Rechnungsnummer und einer nachvollziehbaren Begründung an info@azmedicalservice-berlin.de übermittelt werden. Gesetzliche Rechte und Einwendungen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

Zahlungsverzug

Der Auftraggeber gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug. Während des Verzugs werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Zahlungserinnerungen per E-Mail erfolgen kostenfrei. Für postalische Mahnungen können die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Porto- und Materialkosten berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ist eine postalische Zustellung aufgrund fehlerhafter oder nicht aktualisierter Kundendaten nicht möglich, können die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten einer Anschriftenermittlung in Rechnung gestellt werden.

Parkmöglichkeiten und Parkkosten

Der Auftraggeber stellt unseren Einsatzkräften am Veranstaltungs- beziehungsweise Einsatzort mindestens einen geeigneten Parkplatz unentgeltlich zur Verfügung.

Ist dies nicht möglich, sind wir berechtigt, die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Parkkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

§ 4.2 Kurzfristigkeits- und Notdienstpauschale

Erfolgt eine verbindliche Buchung weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Einsatzbeginn, wird aufgrund des erhöhten Personal-, Organisations- und Dispositionsaufwands zusätzlich zum vereinbarten Leistungspreis eine Kurzfristigkeits- beziehungsweise Notdienstpauschale erhoben.

Einfache Dienstleistungen

Bei einfach gelagerten Aufträgen wird eine Pauschale zwischen 150 und 250 Euro berechnet. Die Höhe richtet sich insbesondere nach:

  • dem erforderlichen Personalbedarf,
  • den benötigten Qualifikationen,
  • dem Zeitpunkt und der Dauer des Einsatzes,
  • dem kurzfristig bereitzustellenden Material,
  • dem erforderlichen organisatorischen Aufwand.

Großveranstaltungen und personalintensive Einsätze

Bei Großveranstaltungen, Einsätzen mit mehr als zehn Einsatzkräften oder Aufträgen, die kurzfristig die Bereitstellung mehrerer Fahrzeuge, einer Führungsstruktur oder umfangreicher medizinischer Ausstattung erfordern, beträgt die Pauschale zwischen 400 und 600 Euro.

Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung sowie dem tatsächlich erforderlichen Personal-, Fahrzeug-, Material- und Dispositionsaufwand.

Mitteilung und Fälligkeit

Die genaue Höhe der Kurzfristigkeits- beziehungsweise Notdienstpauschale wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer ergänzenden Vereinbarung mitgeteilt. Die Pauschale wird nur erhoben, wenn der Auftraggeber den Auftrag einschließlich des ausgewiesenen Zuschlags bestätigt.

Die Pauschale wird zusätzlich zum regulären Auftragswert berechnet und gemeinsam mit der vereinbarten Voraus-, Teil- oder Schlusszahlung fällig.

Ein Anspruch auf die Annahme oder Durchführung eines kurzfristigen Auftrags besteht nicht. Die Übernahme erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit geeigneter Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Materialien.

Die Bezeichnung „Notdienstpauschale“ bezieht sich ausschließlich auf die kurzfristige Bereitstellung sanitätsdienstlicher Leistungen für Veranstaltungen und Unternehmen. Sie stellt keine medizinische Notruf- oder Rettungsdienstleistung für akute Notfälle dar.

§5 Rücktritt vom Vertrag/ Verschiebung der Durchführung und Schadensersatz


Wir sind zum Rücktritt des Vertrages mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn nach Abschluss des
Vertrages folgende Feststellung/en getroffen werden:
• Bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen fehlen die erforderlichen
Genehmigungen ganz oder teilweise;
• Wenn es sich um Veranstaltungen mit einem radikal politischen oder rassistischen
Hintergrund handelt;
• Bei Veranstaltungen, wo gegen geltendes Recht verstoßen wird;
• Gegen behördliche Auflagen verstoßen wird;
• Gefahr für Leib und Leben unserer Mitarbeiter*innen besteht und der Schutz nicht
ausreichend gewährleistet werden kann;
• Die Bedingungen gem. §6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt sind;
• Der Auftraggeber im Vorfeld bei der Anfrage unwahre Angaben gemacht hat.
Der Auftraggeber hat in diesen Fällen einen Schadensersatz in Höhe von 100%
(Angebotssumme) an uns zu leisten.
Der Auftraggeber ist jederzeit zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Wir erheben im Falle eines
Rücktrittes durch den Auftraggeber, ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Versand der
Auftragsbestätigung), bei Privatkunden nach Ablauf der Widerrufsfrist folgende Gebühren:
Personal ohne Fahrzeug:
• Bis 31 Tage vor Veranstaltung kostenfrei
• Bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30% der Angebotssumme;
• Bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% der Angebotssumme;
• Bis 3 Tage vor der Veranstaltung 75% der Angebotssumme;
• Weniger als 72 Stunden vor Dienstleistungsbeginn 100% der Angebotssumme.
Fahrzeugen:
• Bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50% der Angebotssumme;
• Bis 7 Tage vor der Veranstaltung 80% der Angebotssumme;
• Bis 3 Tage vor der Veranstaltung 90% der Angebotssumme;
• Weniger als 72 Stunden vor Dienstleistungsbeginn 100% der Angebotssumme.
Der Rücktritt muss in jedem Fall durch den Auftraggeber schriftlich, mittels elektronischen
Postverkehrs (E-Mail) oder eingeschriebenem Postbrief erfolgen. Abhängig für die Berechnung
der Gebühren ist der Eingang des Rücktritts bei uns.
Bei einer Verschiebung der Durchführung seitens des Auftraggebers sind wir berechtigt eine
Gebühr in Höhe von 3% (der Angebotshöhe), mindestens jedoch 30,00 Euro in Rechnung zu
stellen. Sind uns nachweislich höhere Kosten durch die Verschiebung entstanden, so trägt diese
der Auftraggeber in vollem Umfang. Die Verschiebung muss frühestmöglich durch den
Auftraggeber an uns schriftlich, mittels elektronischen Postverkehrs (E-Mail) angezeigt werden
mit einem neuen Durchführungsdatum.
Erscheinen unsere Einsatzkräfte nicht bis spätestens 15 Minuten vor dem im Vertrag
vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Durchführung, so sind wir fernmündlich über den
Bereitschaftsdienst (24/7) zu kontaktieren. Können wir nicht binnen 60 Minuten andere
Mitarbeiter*innen entsenden, so ist der Auftraggeber berechtigt einen Ersatzanbieter zu
beauftragen. In diesem Fall tragen wir die entstanden Mehrkosten.
Wir tragen die Mehrkosten nicht, wenn das Nichterscheinen oder das verspätete Erscheinen
unserer Mitarbeiter*innen aufgrund höherer Gewalt erfolgt ist und wir oder unsere
Mitarbeiter*innen dies nicht zu verantworten haben. Höhere Gewalt ist insbesondere
Unwetterlagen, nachweisliche Hilfeleistungen bei Notfällen auf der Anfahrt, nachweislich
aufgrund Dritter herbeigeführten Verzögerungen durch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten,
einem Umfall bei der Anfahrt, nicht vorhersehbare Ausfälle der öffentlichen Verkehrsmittel oder
einem nicht vorhersehbaren Stau auf der Anfahrt.
Wir sind im Falle einer Großschadenslage, einem Katstrophen- oder Zivilschutzfalles, zu dem wir
alarmiert werden zum Rücktritt vom Vertrag, ohne Schadensersatzanspruches seitens des
Auftraggebers an uns berechtigt.

 

§6 Besondere Bedingungen bei sanitätsdienstlichen Dienstleistungen


Sofern der Auftraggeber kein Behandlungszelt, keinen KTW oder RTW beauftragt, stellt er
unseren Mitarbeiter*innen einen geeigneten Raum, mit einer Mindestgröße von 12,6 m², mit
folgender Ausstattung zur Verfügung:

• Funktionsfähige Heizung;
• Ausreichende Beleuchtung;
• Mindestens 3 Steckdosen;
• Einem Waschbecken mit fließendem Wasser;
• Zwei Abfalleimern;
• Einer Patientenliege
• Einer Patiententrage;
• Einem Tisch und zwei Stühlen.

Im Einzelfall kann auf den Raum und die Ausstattung verzichtet werden. Dies muss jedoch
gesondert auf unserem Angebot vermerkt sein.
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten das die Einsatzkräfte von uns uneingeschränkten Zugang
in alle Räumlichkeiten und Geländebereiche haben, wo eine sanitätsdienstliche Dienstleistung
erforderlich werden kann.
Kommt der AED zum Einsatz, so sind wir berechtigt hier eine gesonderte Pauschale von
150,00 Euro, je AED-Einsatz dem Auftraggeber zu berechnen. Die Berechnung erfolgt nicht,
sofern zwischen dem Auftraggeber und uns eine Materialpauschale im Angebot vereinbart
wurde.

Es ist zu gewährleisten das der Auftraggeber, oder ein beauftragter des Auftraggebers jederzeit
für unsere Einsatzkräfte, auch fernmündlich erreichbar ist.
Der Auftraggeber stellt unseren Einsatzkräften in angemessenen Umfang Verpflegung zur
Verfügung. Ist dies nicht möglich berechnen wir dem Auftraggeber folgende
Verpflegungsmehraufwände, auch wenn diese vorher nicht im Angebot ausgewiesen waren:
Dienste ab 8 Stunden: 16,00 Euro je Mitarbeiter*in
Dienste ab 10 Stunden: 24,00 Euro je Mitarbeiter*in
Dienste ab 12 Stunden 32,00 Euro je Mitarbeiter*in
Der Auftraggeber stellt unseren Einsatzkräften eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung, wenn
die Dienstleistung außerhalb von Berlin, mit einer Entfernung von mehr 150 Kilometer, ab
Stadtgrenze Berlin erbracht wird und die Dienstzeit mehr als 8 Stunden beträgt. Ist dies dem
Auftraggeber nicht möglich, so sind wir berechtigt eine Übernachtungspauschale in Höhe von
95,00 Euro je Mitarbeiter*in zu erheben.
Der Auftraggeber hat den Schutz unserer Einsatzkräfte vor Übergriffen zu gewährleisten.
Wir haben zu gewährleisten das unsere Einsatzkräfte jederzeit für den Auftraggeber, oder dessen
beauftragten vor Ort persönlich oder fernmündlich erreichbar sind. Eine Nichterreichbarkeit ist
nur zu vertreten, wenn unsere Mitarbeiter*innen gerade eine Hilfeleistung durchführen oder es
aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist.
Der Auftraggeber stellt unseren Einsatzkräften, sofern im Vorfeld noch nicht geschehen einen
Plan der Räumlichkeiten und/oder des Geländes zur Verfügung, wo die Dienstleistung erbracht
wird. Hier müssen insbesondere Flucht- und Rettungswege, sowie ggf. Feuerwehrfahrtwege
eindeutig kenntlich gemacht sein.
Sollten während der Durchführung des Sanitätsdienstes Situationen entstehen, welche eine
weitere Ausführung des ordnungsgemäßen Sanitätsdienstes gefährden, insbesondere wenn die
Versorgungssicherheit gefährdet, ist durch eine dauerhafte überdurchschnittliche Anzahl an
Hilfeleistungen, welche durch den vorhandenen Sanitätsdienst nicht mehr abgedeckt werden,
kann, so wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und hat auch unverzüglich Abhilfe zu
schaffen. Dies kann in Form einer Beauftragung weiterer Einsatzkräfte im Notdienst erfolgen
oder durch den öffentlichen Rettungsdienst. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Für eine
Notdienstalarmierung fallen neben den normalen Kosten eine einmalige Pauschale in Höhe von
50,00 Euro an.

Bei einer Entstehung einer Großschadenslage oder einem Massenanfall an Verletzten wird
automatisch das Lagezentrum der Berliner Feuerwehr (in anderen Bundesländern der
Rettungsdienst) von uns alarmiert und der Auftraggeber informiert. In diesem Fall sind wir
berechtigt, auch ohne Einverständnis des Auftraggebers weitere Einsatzkräfte und Fahrzeuge
von uns zu alarmieren. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
Weitere Bedingungen können sich aus dem Vertrag, welcher zwischen dem Auftraggeber und
uns geschlossen wurden. Wurde kein gesonderter Vertrag geschlossen, so gelten diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§7 Ausbildungsveranstaltungen


Der Auftraggeber hat die Möglichkeit sich selbst oder seine Mitarbeiter*innen für
Ausbildungsveranstaltungen über unsere Webseiten oder per E-Mail anzumelden. Die jeweiligen
Preise sind dem Angebot oder der Webseite zu entnehmen.
Beträge für Ausbildungsveranstaltungen sind per Vorkasse zu entrichten. Hierüber erhält der
Auftraggeber eine E-Mail, mit der entsprechenden Bankverbindung und des
Verwendungszweckes. Nach Eingang der Zahlung erhält der Auftraggeber eine
Auftragsbestätigung von uns.
Verbraucher haben ab dem Tag der Buchung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss
schriftlich per E-Mail an info@azmedicalservice-berlin.de oder postalisch an die im Impressum
angegebene Anschrift erfolgen. Bereits geleistete Zahlungen werden binnen 4 Wochen erstattet.
Gewerbetreibende, Unternehmen und Vereine haben kein Widerrufsrecht.
Teilnehmer haben die Möglichkeit, nach Anmeldung die Teilnahme zu stornieren. In diesem Fall
fallen folgende Stornogebühren an:
Bis 7 Tage vor der Veranstaltung:
Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung:
Weniger als 48 Stunden vor der Veranstaltung:
50% der Kursgebühr
75% der Kursgebühr
100% der Kursgebühr
Bei einem Ausfall der Ausbildungsveranstaltung, insbesondere wenn die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht ist oder sonstige Gründe zu einer Absage führen, so werden 100% der Kursgebühr
an den Auftraggeber erstattet.

 

§8 Haftungsausschluss


Wir sind für Beschädigungen, welche unsere Einsatzkräfte in Ausübung ihres Auftrages
herbeigeführt haben von der Haftung gegenüber dem Auftraggeber befreit, wenn:
• Die Beschädigung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, im Zusammenhang
mit einer Hilfeleistung und dies aufgrund der Umstände unabdingbar war;
• Eine Hilfeleistung durch unsere Mitarbeiter*innen abgelehnt wird, da für unsere
Mitarbeiter*innen Gefahr für Leib und Leben bestanden hat und dem Auftraggeber
hierdurch ein Schaden entstanden ist.

 

§9 Haftung des Auftragsgebers


Der Auftraggeber haftet für folgende Schäden, sofern sie durch dein Versäumnis entstanden,
sind:
• Schäden an unserem Equipment, insbesondere an medizinischen Geräten und
Fahrzeugen durch Übergriffe und Vandalismus auf dem Veranstaltungsgelände und im
unmittelbaren Umfeld;
• Körperliche Schäden unserer Einsatzkräfte.
Ein Versäumnis liegt insbesondere vor, wenn der Schutz unserer Einsatzkräfte, unseres
Equipments und unserer Fahrzeuge nicht ausreichend zur Verfügung steht. Die reine
Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes reicht nicht aus. Die Breite von Rettungswegen, welche
Befahrbar sind muss mindestens 3 Meter betragen.

 

§10 Sonstiges


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht
verstoßen, so werden diese Punkte durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Der Rest davon bleibt unberührt.

 

Stand: 07.Juni.2026